Interventionsplan

ÜT2017

Dies ist der vom Arbeitskreis Tabubruch entwickelte Interventionsplan für das Überbündische Treffen (ÜT) 2017.
Ein Mensch, bei dem ein Verdacht besteht, dass er sich sexueller Gewalt schuldig gemacht hat, befindet sich auf dem ÜT.
Interventionsrat, zusammengesetzt aus 3-6 geschulten Mitgliedern des Arbeitskreises Tabubruch und ggf. einem Lagervogt beurteilt die Erkenntnisse
Interventionsrat bespricht weiteres Vorgehen und plant ggf. ein Konfrontationsgespräch. Der Interventionsrat informiert notwendigenfalls die/den Bundesführer*in oder die verantwortliche Gruppenleitung des Menschen unter Verdacht.
wenn über Ausschluss nachgedacht wird, nimmt eine*r der Lagervögte am Interventionsrat teil.
Konfrontationsgespräch mit Menschen unter Verdacht zusammen mit zwei Menschen aus dem Interventionsrat, bei Ausschluss zuzüglich eines Lagervogts. Die Gesprächsführung übernehmen die Menschen des Interventionsrats.
bei Ausschluss wird das Hausrecht durch den Lagervogt durchgesetzt und der Mensch unter Verdacht muss das Lager begleitet verlassen. Der Interventionsrat informiert im Vorfeld die/den Bundesführer*in oder die verantwortliche Gruppenleitung des Menschen unter Verdacht.
notwendigenfalls Information der betroffenen Gruppe durch die/den Bundesführer*in / verantwortliche Gruppenleitung und Menschen aus dem Arbeitskreis Tabubruch. Gesprächsangebot an die betroffene Gruppe seitens des Arbeitskreises Tabubruch.
Betroffene*r wird bei Bedarf weiter betreut entweder durch Vertrauensperson, durch Ansprechpersonen ihres/seines Bundes, durch externe Fachperson oder im Zweifelsfall durch Menschen des AK Tabubruch.

Meißner 2013

Dies ist der vom Arbeitskreis Tabubruch entwickelte Krisenplan für das Meißnerlager 2013.
Eine/ein Betroffene*r entäußert gegenüber einer Vertrauensperson, dass die Person, die ihr/ihm gegenüber sexuell gewalttätig war, sich auf dem Meißner-Lager befindet.
Krisenteam, zusammengesetzt aus 4-6 geschulten Mitgliedern des Arbeitskreises Tabubruch (z.B. Lena, DPB; mali, DPBH; Lis, Wandervogel Uelzen; Holger, DPB), beurteilt die Erkenntnisse zusammen mit der Vertrauensperson und überlegt das weitere Vorgehen.
Wenn über Ausschluss nachgedacht wird (weil notwendig im Sinne von »eine Not wenden« – d.h. psychische Beeinträchtigung des/der Betroffenen bzw. Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Lager), dann Information an die/den Bundesführer*in.
Krisenteam und Bundesführer*in besprechen weiteres Vorgehen und planen das Konfrontationsgespräch und möglichen Ausschluss vom Lager (Entscheidung liegt beim Krisenteam).
Dann Konfrontationsgespräch mit Menschen unter Verdacht zusammen mit zwei Menschen aus dem Krisenteam, der/dem Bundesführer*in und dem Lagervogt – Gesprächsleitung übernehmen die Menschen des Krisenteams.
Bei Ausschluss wird das Hausrecht durch den Lagervogt durchgesetzt und der Mensch unter Verdacht muss das Lager begleitet verlassen
Information der betroffenen Gruppe durch die/den Bundesführer*in und Menschen aus dem Arbeitskreis Tabubruch.
Betroffener Gruppe wird Gesprächsangebot seitens des Arbeitskreises Tabubruch angeboten – Betreuung durch externe Fachpersonen möglich.
Betroffene*r wird bei Bedarf entweder durch Vertrauensperson oder durch Menschen des AK Tabubruch oder durch externe Fachperson betreut.